Präambel
Die Fremdenverkehrsämter (Offices de Tourisme, im Folgenden „OT“), die Agentur für Attraktivität des Ärmelkanals (Agence d’Attractivité de la Manche, im Folgenden „Attitude Manche“) und das Comité Régional du Tourisme (im Folgenden „CRT“) haben die Aufgabe, den Tourismus zu fördern und zu diesem Zweck die Verbreitung von touristischen Informationen über ihr Zuständigkeitsgebiet zu unterstützen. Seit 2009 speisen Attitude Manche und die Fremdenverkehrsämter im Departement Manche gemeinsam das Tourismusinformationssystem des Departements Manche (im Folgenden „SIT50“ genannt).
Das SIT50 ist eine touristische Datenbank, die Unterkünfte, Aktivitäten und Freizeitangebote, Geschäfte und Dienstleistungen, Verbände und andere Organisationen und Kontakte im Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten erfasst. Das SIT50 ermöglicht es, alle touristischen Informationsanfragen der breiten Öffentlichkeit und der Fachleute vor und während des Aufenthalts zu beantworten, aber auch die touristische Werbung für das Département Manche zu gewährleisten. Es ist daher die Quelle :
- mehrerer gedruckter Ausgaben einiger Fremdenverkehrsämter.
- der Internetseiten von Attitude Manche und einiger Fremdenverkehrsämter.
- der Internetseiten des CRT.
Es ist also ein kommerzieller Vorteil, dort gelistet zu sein und seine Informationen auf dem neuesten Stand zu halten.
Das SIT50 wird das ganze Jahr über von Attitude Manche, den Tourismusanbietern selbst, Labels Manche (ein Zusammenschluss der Relais Gîtes de France und Clévacances de la Manche), aber auch von einigen Fremdenverkehrsbüros aktualisiert, nämlich :
- OT Granville Terre et Mer
- OT du Cotentin
- OT Côte Ouest Centre Manche
- OT Saint-Lô Agglo
- OT Villedieu-les-Poêles
- OT Mont Saint-Michel Normandie
- Coutances Tourismus
Diese Listung ist kostenlos, um in den Werbematerialien von Attitude Manche und CRT zu erscheinen, kann aber kostenpflichtig sein, um in den Werbematerialien einiger TOs zu erscheinen. Dieses Dokument soll die Bedingungen für die Nutzung Ihrer Daten, die Rechte und Pflichten von Attitude Manche und den TO sowie der Informationslieferanten, d. h. der touristischen Dienstleister, im Einzelnen erläutern.
1. ZWECK DER AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des SIT50 (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Personen, die sich mit dem Tourismus beschäftigen.Die AGB gelten für alle Personen, die im Zusammenhang mit der Tourismuswirtschaft tätig sind und Informationen in das LIS50 eintragen (nachfolgend „Informationsanbieter“ genannt). Die AGB legen die Verfahren, Regeln, Rechte und Pflichten fest, die jeder Informationsanbieter zu befolgen hat.
2. ANNAHME DER GGB
Durch die Annahme der ANB stimmt jeder Informationsanbieter der Integration (durch Eingabe, oder Implementierung) seiner Informationen, persönlichen Daten und Inhalte in das SIT50 zu. Diese Elemente werden dem SIT50-Netzwerk kostenlos zur Verfügung gestellt und/oder an Nutzer außerhalb des SIT50-Netzwerks weitergegeben. Sie können auch in allen Medien und für alle Betriebsarten von jeder Person, die auf das SIT50 zugreift, verbreitet werden. Der Informationsanbieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm in das ITS50 eingegebenen Informationen im Rahmen des Artikels der AGB über die Verbreitung von Informationen weiterverwendet werden können.
3. KOORDINATION DES SIT50
Auf Departementsebene koordiniert Attitude Manche das SIT50. In dieser Funktion ist er für die Einrichtung verantwortlich.
Auf der Ebene des interkommunalen Gebiets von Granville Terre et Mer ist es das Office de Tourisme Granville Terre et Mer, das die Daten des SIT50 validiert.
Sie können Ihre Anträge auf Änderung/Berichtigung/Löschung von Informationen an das Fremdenverkehrsamt Granville Terre et Mer per Telefon unter der Nummer 02 33 91 30 03 richten. Er wird im Folgenden als „LIS 50-Kontakt“ bezeichnet.
4. VERARBEITUNG DER INFORMATIONEN DURCH DAS NETZWERK SIT50
Direkt oder indirekt verfügt der ITS-Kontakt50 über Mittel, die es ihm ermöglichen, den Informationsanbieter über :
- Den Extranet-Bereich VIT (Ihre Tourismusinformation); direkt vom Informationsanbieter ausgefüllt, werden die Informationen vom SIT50-Kontakt oder vom Referenz-OT des Informationsanbieters, von den sechs in der Präambel genannten, validiert.
- Eine E-Mail mit einem Link zu einem leeren oder bei einer Aktualisierung vorausgefüllten Webfragebogen; direkt vom Informationsanbieter ausgefüllt, wird er vom ITS50-Kontakt oder dem Referenz-OT validiert.
- Ein Papierfragebogen (für Informationsanbieter, die keine E-Mail-Adresse haben), per Postversand, direkt vom Informationsanbieter ausgefüllt; der ITS50-Kontakt oder das Referenz-OT gibt die Antworten in das ITS50 ein.
Alle Informationen werden vom Informationsanbieter frei zur Verfügung gestellt und er ist allein und vollständig für ihre Qualität und Vollständigkeit verantwortlich. Attitude Manche und die Fremdenverkehrsämter behalten sich das Recht vor, die Art und Weise der Verbreitung dieser Informationen, insbesondere an die breite Öffentlichkeit, entsprechend ihrer Qualität und Vollständigkeit sowie ihrer eigenen Veröffentlichungsregeln zu wählen.
Der Informationsanbieter ist verpflichtet, die Informationen, die er in das SIT50 eingibt, zu aktualisieren, zu aktualisieren und auf dem neuesten Stand zu halten.
Der ITS50-Kontakt oder das Referenz-OT schenken diesen Aktualisierungen ihre Aufmerksamkeit. Jedes aktualisierte Angebot muss mindestens die Öffnungszeiten, Preise und Kontaktdaten für das laufende Jahr und ab September für das kommende Jahr enthalten. Angebote, die diese Aktualisierungen nicht enthalten, werden wahrscheinlich nicht oder nicht mehr an die breite Öffentlichkeit weitergegeben. Unter Berücksichtigung der Wünsche des Informationsanbieters können sowohl der SIT50-Kontakt als auch die EO, die diese Informationen verbreiten, jede kommerzielle Beschreibung an die jeweilige Situation anpassen, um redaktionelle Entscheidungen zu treffen und um verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden, insbesondere im Hinblick auf die Referenzierung im Internet. Diese Änderungen können sowohl formal als auch inhaltlich, teilweise oder vollständig sein. Der Informationsanbieter kann diese Änderungen jederzeit mit dem SIT50-Kontakt besprechen. Der SIT50-Kontakt behält sich das Recht vor, den Informationsanbieter zu kontaktieren und/oder direkt Änderungen an einem Angebot vorzunehmen, das formale Fehler aufweist. Dies betrifft insbesondere die Rechtschreibung, die redaktionelle Qualität der kommerziellen Beschreibungen, die Geolokalisierungsdaten und die Übersetzung von Informationen. Sowohl der SIT50-Kontakt als auch die EOs können jedem Angebot des Informationsanbieters von ihnen erstellte Bilder, insbesondere Fotos und Videos, hinzufügen. Letztere können dies jederzeit mit dem SIT50-Kontakt besprechen. Aus technischen Gründen sind Latenzzeiten zwischen dem Zeitpunkt der Eingabe der Informationen und ihrer Einstellung auf den verschiedenen Webseiten denkbar.
5. VERBREITUNG VON INFORMATIONEN AUS DEM SIT50
a. Grundsatz der freien Verbreitung von Informationen
Die Informationen des SIT50 dienen der Förderung und Entwicklung des Tourismus im Departement Manche für jedermann. Dementsprechend werden diese Informationen den Tourismusfachleuten und der breiten Öffentlichkeit (Touristen, Internetnutzer usw.) sowie den – institutionellen und privaten – Partnern von Attitude Manche zur Verfügung gestellt.
b. Verbreitung in den Medien der Fremdenverkehrsämter des Ärmelkanals
Jeder Informationsanbieter ermächtigt sein Referenz-OT, seine Informationen frei und kostenlos auf allen von ihm erstellten Medien in beliebigen Formaten zu verbreiten. Dies gilt insbesondere für :
- Papierbroschüren
- Mobile Websites und Anwendungen.
Je nach Bedarf behalten sich die TOs und Attitude Manche das Recht vor, eine redaktionelle Auswahl der Daten vorzunehmen, insbesondere in Abhängigkeit von der Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.
c. Verweigerung der Verbreitung von Informationen an die breite Öffentlichkeit
Jeder Informationsanbieter, der nicht möchte, dass die Informationen, die er für das SIT50 ausfüllt, für die breite Öffentlichkeit weiterverwendet werden, muss dies dem SIT50-Kontakt klar mitteilen. Er kann sich auch dafür entscheiden, nur auf den Medien der Mitglieder des SIT50-Netzwerks und nicht auf denen der Partner des SIT50-Netzwerks verbreitet zu werden. Im gegenteiligen Fall und abgesehen von personenbezogenen Daten können alle Informationen von jeder Person, die Zugang zum SIT50 hat, weiterverwendet werden.
6. PERSONENBEZOGENE DATEN
Die in das SIT50 eingegebenen Informationen umfassen insbesondere personenbezogene Daten der Informationsanbieter. Diese persönlichen Daten sind zum Beispiel Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummern des Informationsanbieters, die öffentlich verbreitet werden können. Der Informationsanbieter stimmt der Verbreitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der unten genannten Einschränkungen zu. Gemäß dem Gesetz „Informatique et libertés“ vom 6. Januar 1978 und der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) werden alle Daten, die in der Datenbank des SIT50 gespeichert sind, für die Zwecke des Datenschutzes verwendet.Daten im SIT50, die als personenbezogen gekennzeichnet sind, Beschränkungen hinsichtlich ihrer Verbreitung und Bereitstellung unterliegen. In Bezug auf solche Daten hat jede betroffene Person das Recht auf Zugang, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Berichtigung und Löschung aus legitimen Gründen. Diese Rechte können ausgeübt werden, indem man sich an den SIT50-Kontakt wendet. Die Dauer der Speicherung der erfassten personenbezogenen Daten ist streng auf die Zwecke beschränkt, für die sie erfasst wurden. Die Dauer der Speicherung dieser Daten überschreitet nicht die Dauer, die für die Zwecke, für die sie gesammelt und verarbeitet werden, erforderlich ist. Die genannten Daten werden regelmäßig aktualisiert. Alle Bestimmungen zu personenbezogenen Daten sind in unserer Datenschutzrichtlinie dargelegt.
7. VERPFLICHTUNGEN DES SIT50-NETZWERKS
Bei jeglicher Änderung von Informationen ist es den Mitgliedern des Netzwerks nicht gestattet, diese zu verfälschen und/oder zu verändern. Der Informationsanbieter kann jederzeit von seinem SIT50-Kontakt/seiner Referenz-TO verlangen oder selbstständig Folgendes tun:
- Die Aktualisierung seiner Informationen.
- Die Korrektur von Fehlern und/oder Lücken in seinen Informationen.
- Die Löschung von Informationen, die veraltet oder nicht mehr aktuell sind.
Im Rahmen des Artikels über die Funktionsweise des SIT50-Netzwerks verpflichten sich die Mitglieder des SIT50-Netzwerks, auf Anfrage des Informationsanbieters und so schnell wie möglich Fehler, Lücken und/oder unbefriedigende Informationen zu korrigieren.
8. RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN DES INFORMATIONSANBIETERS
a. Rechte des Informationsanbieters
Der Informationsanbieter kann jederzeit von seinem SIT50-Kontakt oder seinem Referenz-OT verlangen, dass :
- Die Aktualisierung seiner Informationen.
- Die Korrektur von Fehlern und/oder Lücken in seinen Informationen.
- Die Löschung von Informationen, die veraltet oder nicht mehr aktuell sind.
Der Informationsanbieter kann beim ITS50-Kontakt oder seinem Referenz-TO beantragen, dass seine Informationen nicht verbreitet werden:
- In allen Medien, die von den TOs, Attitude Manche und dem CRT herausgegeben werden.
- Auf allen Medien der Verbreitungspartner, deren Liste hier eingesehen werden kann: https: //pronormandietourisme.fr/outils/la-base-de-donnees/nos-partenaires-diffuseurs/
Die Internet- und Mobilseiten der Mitglieder des SIT50-Netzwerks, die Informationen aus dem SIT50 enthalten, können Meinungen enthalten, die direkt von den Nutzern dieser Seiten stammen. Der Informationsanbieter hat aus diesem Grund das Recht, den SIT50-Kontakt um Unterstützung zu bitten, wie er auf eine Stellungnahme reagieren soll.
b. Verpflichtungen des Informationsanbieters
Der Informationsanbieter garantiert dem SIT50-Netzwerk und seiner SIT50-Kontaktperson, dass er seine Aktivitäten in Übereinstimmung mit den erforderlichen Gesetzen, Regeln und Genehmigungen durchführt. Das ITS50-Netzwerk und der ITS50-Kontakt/die Referenz-TO können unter keinen Umständen für Versäumnisse des Informationsanbieters haftbar gemacht werden.
c. Bedingungen für den Zugang und die Aufnahme von Aktivitäten
Der Informationsanbieter muss die Zugangsbedingungen sowie die Öffnungstage und -zeiten im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten korrekt und auf dem neuesten Stand bereitstellen.
d. Integration von Materialien
Als Teil der bereitgestellten Informationen kann der Informationsanbieter Texte, Tabellenkalkulationen, Fotos, Videos, Grafiken, Zahlen, Logos, PDF-Dokumente und alle anderen Daten übermitteln, die Informationen zur Förderung seiner Aktivitäten und des Tourismus liefern können (den Kunden Lust machen, zu kommen, und alle praktischen Informationen, um dies zu tun). Um die Integration der Informationen in das SIT50 zu fördern, wird der Informationsanbieter gebeten, die ihm mitgeteilten Eingaberegeln zu beachten.
e. Konformität der Elemente
Der Informationsanbieter unternimmt alle Anstrengungen, um Hardware und Software zu verwenden, die frei von bösartigen Computerlösungen sind. Dasselbe gilt für die Bereitstellung von Informationen und Computerdateien.
9. GEOLOKALISIERUNGSDATEN
Die im SIT50 vorhandenen Geolokalisierungsdaten werden automatisch aus von GoogleMapsTM zur Verfügung gestellten Computertools generiert. In diesem Zusammenhang kann das SIT50-Netzwerk nicht für Annäherungen oder Fehler bei der Geolokalisierung eines beliebigen Ortes haftbar gemacht werden. Das SIT50-Netzwerk behält sich das Recht vor, Änderungen an den Geolokalisierungsdaten eines Informationsanbieters vorzunehmen. Der Informationsanbieter hat das Recht, Änderungen der Geolokalisierungsdaten bei seinem SIT50-Kontakt oder seinem Referenz-OT anzufordern.
10. EIGENTUMSRECHTE
Alle vom Informationsanbieter übermittelten Informationen und Materialien sind und bleiben sein volles, uneingeschränktes und ausschließliches Eigentum. Der Informationsanbieter gewährt dem SIT50-Netzwerk, seinen Mitgliedern und Partnern eine kostenlose Genehmigung zur Nutzung und Weiterverwendung der genannten Informationen und Materialien. Diese Rechte werden für alle Arten der Nutzung, auf allen Arten von Medien, für die ganze Welt und für die gesamte gesetzliche Schutzdauer der Eigentumsrechte gewährt. Dies betrifft insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Darstellung, Bestimmung und Wiederverwendung der genannten Informationen und Elemente.
Im Rahmen des Namensrechts des Informationsanbieters sind die Mitglieder des SIT50-Netzwerks verpflichtet, bei jeder Nutzung oder Weiterverwendung eines geistigen Werks den Namen des Eigentümers dieses Werks anzugeben, sofern sie über solche Informationen verfügen. Im Falle des Vergessens ist der Informationsanbieter berechtigt, die Einhaltung seines Namensrechts zu verlangen. Dies gilt auch im Falle eines Fehlers oder einer Ungenauigkeit. Im Interesse des Informationsanbieters sowie aus technischen und/oder formalen Gründen gestattet der Informationsanbieter den Mitgliedern des SIT50-Netzwerks, Änderungen und Verbesserungen an allen geistigen Werken vorzunehmen, die der Informationsanbieter in das SIT50 implementiert hat.
11. SONSTIGES
a. Änderung der AGB
Nur der Technische Ausschuss SIT50 ist berechtigt, die ANB zu ändern. Die ANB können jederzeit geändert werden, insbesondere im Falle von technischen, gesetzlichen oder rechtswissenschaftlichen Entwicklungen oder bei der Einführung neuer Dienste. Der Informationsanbieter wird daher aufgefordert, regelmäßig die zuletzt aktualisierte Version der AGB zu konsultieren. Die geänderten AGB gelten für jede Person, die auf das SIT50 zugreift, ab dem Tag, an dem sie online gestellt werden.
b. Streitigkeiten
Alle Konflikte oder Streitigkeiten, die in Bezug auf die Auslegung und/oder Anwendung der ANB auftreten können und die nicht gütlich gelöst werden können, unterliegen automatisch der Zuständigkeit des Handelsgerichts von Coutances.
c. Nichtigkeit
Wenn eine der Bestimmungen der AEB für nichtig oder ungeschrieben erklärt wird, behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Wirksamkeit und Tragweite. In diesem Zusammenhang behält sich der Technische Ausschuss SIT50 das Recht vor, Änderungen an jeder nichtigen oder ungeschriebenen Bestimmung der AGB vorzunehmen.
d. Anwendbares Recht
Die AGB unterliegen dem französischen Recht, das als einziges Recht in diesem Bereich anwendbar ist. Die AGB sind in französischer Sprache verfasst, die als einzige Sprache in diesem Bereich anwendbar ist.
