Reform der Klassifizierung von Meublés de Tourisme (Ferienwohnungen)

Seit dem 1. Februar 2022 ist ein neuer Bezugsrahmen für die Klassifizierung von möblierten Ferienwohnungen in Kraft.

 

Das Ziel dieses neuen Bezugsrahmens ist insbesondere die Modernisierung der klassifizierten Unterkünfte, aber auch die Aufwertung von Maßnahmen zugunsten der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung.

 

Diese neue Reform gilt:

  • für möblierte Unterkünfte, die noch nie klassifiziert wurden,
  • für möblierte Unterkünfte, deren Klassifizierung ab dem 1. Februar 2022 erneuert werden muss.

 

Diese Reform gilt nicht:

  • für möblierte Ferienwohnungen, die vor dem 1. Februar 2022 klassifiziert wurden (diese behalten die Gültigkeit ihrer Klassifizierung, d. h. 5 Jahre ab dem Datum der Erteilung der Klassifizierung, und werden mit dem alten Bezugsrahmen klassifiziert).

Klicken Sie hier, um den Erlass vom 24. November 2021 zur Änderung des Erlasses vom 2. August 2010 zur Festlegung der Normen und des Verfahrens für die Klassifizierung von Möbeln für den Tourismus zu lesen.

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